Notariatskunde: Sicher in der Prüfung, erfolgreich in der by Lena Dannenberg-Mletzko, Gerhard Baumgärtner-Wrede

By Lena Dannenberg-Mletzko, Gerhard Baumgärtner-Wrede

Das Buch behandelt den Prüfungsstoff im Fach Freiwillige Gerichtsbarkeit für den Abschluss als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r und mehr: es ist auch praktischer Leitfaden für die tägliche Arbeit im Notarbüro.

Jedes Thema wird übersichtlich dargestellt und anhand vieler praktischer Beispiele verständlich. Prüfungsfragen mit Lösungen schließen jedes Kapitel ab. Ein umfangreiches Sachwortverzeichnis erleichtert die Klärung von Zweifelsfragen.

Die bis Februar 2005 eingetretenen Gesetzesänderungen sind berücksichtigt.

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Der Urheber soll am Rand des Vordrucks angegeben werden. Ausnahmen gelten für Beglaubigungen ohne Entwurf. ). Unbedingt muss wie im Anwaltsbereich auch im Notariat ein Fristenkalender geführt werden. Im Rahmen des Vollzugs von Beurkundungen können Zwischenverfügungen ergehen, die innerhalb der vom Richter oder Rechtspfleger verfügten Frist erledigt werden müssen. B. bei Erbschaftsausschlagung (sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbschaftsanfall und Berufungsgrund), bei Umwandlung oder Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (acht Monate nach Bilanzstichtag), bei Änderung des Geschäftsjahres (Anmeldung vor Ablauf des Rumpfgeschäftsjahrs).

B. um technische Zeichnungen oder naturwissenschaftliche Formeln über eine Erfindung handeln. 5 Vollstreckbare Urkunden Die Parteien eines notariell beurkundeten Vertrages können sich in derselben Urkunde wegen ihrer vertraglichen Leistungen der "sofortigen Zwangsvollstreckung" unterwerfen. Über die Bedeutung einer Vollstreckungsunterwerfung soll der Notar eingehend belehren. Der Gläubiger der betreffenden Leistung kann aufgrund dieser Zwangsvollstreckungsunterwerfung und soweit er im Besitz einer § 794 I Nr.

Deshalb kann der Beteiligte die Abschrift selbst anfertigen; der Notar muss dann die Übereinstimmung mit der Vorlage besonders sorgfältig prüfen. Eine aus mehreren Blättern bestehende Abschrift muss genäht und gesiegelt werden (s. Kapitel 3). Auszugsweise Abschriften sind nur möglich, wenn die weggelassenen Teile der Vorlage nichts über den Gegenstand des Auszugs enthalten. Notare sind auch für die Erteilung von Vertretungs- und Registerbescheinigun- § 21 BNotO gen zuständig. Voraussetzung ist die Einsichtnahme in das entsprechende Handels-, Vereins- oder sonstige Register oder in aktuelle beglaubigte Auszüge (amtliche Ausdrucke).

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