Muß Strafe sein?: Zur Analyse und Kritik strafrechtlicher by Helge Peters (auth.), Prof. Dr. Helge Peters (eds.)

By Helge Peters (auth.), Prof. Dr. Helge Peters (eds.)

Dr. Helge Peters ist Professor für Soziologie an der Universität Oldenburg.

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000 der gleichen Bevölkerung (1985) und sank dann auf 2,2 (1989). B. die Raubdelikte) sehr stark angestiegen sind (vgl. Tabelle 11 im Anhang). 000 der gleichen Bevölkerung (1961) auf 2,1 (1985) anwachsen, sich also fast vervierfachen, dann auf einen Wert von 1,6 (1989) sinken, was immerhin noch dem Dreifachen des Ausgangswertes entspricht. Auch diese Entwicklung dürfte weder durch die wachsende Kriminalitätsbelastung noch durch die Ablösung der unbestimmten Jugendstrafe noch durch beides zusam- 40 men allein bewirkt, sondern nicht zuletzt Ausdruck einer Sanktionserhöhung sein (vergl.

7 92,3 63,4 56,6 53,4 58,7 40,3 39,8 31,9 Kriminalitätsbezogene Strafen (vgl. auch Tab. 4: Freiheitsstrafenziffern und Tab. 3 5,3 4,0 3,3 3,7 4,6 2,8 2,3 1,8 Strafverbüßungswahrscheinlichkeit (einzelne Delikte) Freiheitsentzugsziffern (unbed. 81 19,32 16,67 59 Tabelle 15: Kriminalitätsbezogener Freiheitsentzug (unterschiedliche Stral1ängen) Freiheitsentzug pro 100 Tatverdächtige ElWachsenenstrafrecht Kurze Freiheitsstr. ) zahlen 1955 1964 1975 1985 1989 16,57 18,20 3,15 2,05 1,79 Mittlere Freiheitsstr.

H. den Anteil der freiheitsentziehenden Sanktionen an den Verurteilungen, nach dem Erwachsenen- und dem Ju- 35 gendstrafrecht zeigt sich, daß der Rückgang des Freiheitsentzuges für Jugendliche/Heranwachsende (unbedingte Jugendstrafe) weit weniger dramatisch verläuft. Fällt die Quote für unbedingte Strafen nach dem Erwachsenenstrafrecht von 19,2 % (1955) auf 5,6 % (1989), so sinken diese Anteile nach dem Jugendrecht lediglich von 6,9 % (1955) auf ebenfalls 5,6 % (1989). Vergleiche dazu das Schaubild 5.

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